Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Förderung von Barrierearmut im Bestand notwendig

Der VdW saar hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme an das saarländische Sozialministerium zu dem geplanten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland geäußert. In seiner Stellungnahme bewertet der Verband den Ansatz positiv, ambulanten vor stationären Wohnformen den Vorzug zu geben. Der VdW saar weist jedoch auch auf die verschlechterten rechtlichen Rahmenbedingungen für Wohnungsunternehmen durch das 2009 verabschiedete Landesheimgesetz hin.

Da im Rahmen des Neubaus nicht ausreichend bedarfsgerechter Wohnraum geschaffen werden kann, spielt der Umbau im Bestand eine wichtige Rolle. Der VdW saar begrüßt daher das von der Landesregierung geplante Wohnungsförderprogramm zum barrierefreien Umbau bestehender Wohnungen sowie die Differenzierung in barrierearmen und barrierefreien/rollstuhlgerechten Wohnraum. Allerdings fordert der Verband, sowohl bei der Förderung als auch bei angestrebten Zielvereinbarungen, einen besonderen Schwerpunkt auf barrierearmen Wohnraum zu legen, da vollständige Barrierefreiheit im Bestand häufig nur durch tiefe Eingriffe in die bauliche Struktur zu realisieren ist. Dies kann dem Ziel entgegenstehen, bedarfsgerechten Wohnraum zu bezahlbaren Mieten bereitzustellen.

In seiner Stellungnahme weist der Verband zudem darauf hin, dass gerade in Regionen, die in den nächsten Jahren eine abnehmende Bevölkerung zu verzeichnen haben werden, sehr viel Augenmaß erforderlich ist, um den regional unterschiedlichen Wohnraumbedarf zu berücksichtigen. Der VdW saar geht von einer nur geringen Anreizwirkung eines geplanten Qualitätssiegels „Barrierefreie Hausnummer“ aus. Diese könnte allerdings erhöht werden, wenn auch barrierearme Merkmale und der Bereich der unterstützenden Dienstleistungen einbezogen würden.