Landesseniorenplan Saarland

Landesseniorenplan widerspricht neuem Landesheimgesetz


In einer ausführlichen Pressemitteilung kündigte Sozialminister Dr. Gerhard Vigener am 21. April 2009 die baldige Veröffentlichung des zweiten Teils des Landesseniorenplans an. Die Veröffentlichung erfolgte schließlich am 2. Juni 2009. Eine Reihe von Aussagen darin widersprechen allerdings dem Geist des neuen Landesheimgesetzes, das einen weit gehenden Schutzgedanken verfolgt. Der Minister bezeichnet in seiner Pressemeldung beispielsweise „eine individuell passgenaue Wohnsituation“ als eine der wesentlichen „Voraussetzungen für die Sicherung eines möglichst selbstbestimmten und selbständig organisierten Lebens im Alter.“ Und weiter heißt es: „Diese Erkenntnis in Verbindung mit der Tatsache, dass die meisten Menschen solange wie möglich selbstbestimmt in ihrer gewohnten Umgebung älter werden wollen, stellt erhebliche Anforderungen insbesondere an die Bereiche Soziale Dienste, Seniorenhilfe, kommunale Wohnungspolitik, Wohnraumförderung, Städtebau und Landesplanung.“ Wie dies angesichts des neuen Landesheimgesetzes geschehen soll, bleibt das Geheimnis des Ministers.

Neues Landesheimgesetz verhindert Schaffung von Kooperationsverbünden im Saarland

Und weiter heißt es in der Pressemitteilung von Minister Vigener: „Für ‚Wohnen im Alter‘ gibt es keine vorgefertigten Rezepte. Wie alte Menschen leben wollen, ist von der individuellen Situation abhängig. In Zukunft muss es allerdings unter dem Aspekt weniger umfassend vorhandener Familienhilfe darum gehen, Dienstleistungen für ältere Menschen auf Fragen der Gesundheit, der Sicherung sozialer Teilhabe sowie ausdrücklich auch auf Fragen der Wohnraumgestaltung zu konzentrieren. Dabei ist das synergetische Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure gefragt, wie z. B. Wohnungswirtschaft, Architekten, Bankenwesen, Wohlfahrtspflege, Handwerk, Verbraucherschutzorganisationen und Seniorenbeiräte.“ Auch „sei (…) die verstärkte Schaffung von kommunalen Kooperationsverbünden durch Verzahnung von Wohnungswirtschaft und Sozialer Arbeit erforderlich, die Mieter und Bürger/innen in wesentliche Entscheidungsprozesse bei der Gestaltung ihrer persönlichen Wohnsituation einbinden und gemeinsam mit ihnen Nachbarschafts- und Selbsthilfepotenziale etablieren bzw. bedarfsgerecht weiterentwickeln.“ Auch das ließe sich leichter realisieren, wenn das neue Landesheimgesetz dafür nicht ungeheure Hürden aufgebaut hätte.

 

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