
Verband der saarländischen
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
Koalitionsvertrag der Landesregierung (Januar 2010)
Jamaika-Koalitionsvertrag für das Saarland 2009 – 2014
Am 10. November 2009 wurde der saarländische Ministerpräsident Peter Müller vom Landtag in Saarbrücken für fünf weitere Jahre wiedergewählt. Grundlage dafür ist der 93 Seiten starke Koalitionsvertrag für die 14. Legislaturperiode des Landtags des Saarlandes (2009 – 2014) zwischen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, der mit „Neue Wege für ein modernes Saarland – Den Fortschritt nachhaltig gestalten“ überschrieben ist. Wir dokumentieren im Folgenden Auszüge aus der Koalitionsvereinbarung, soweit sie für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft von Belang sind.
Wirtschaft
- Zu einem ganzheitlichen Wirtschaftsförderungskonzept gehört für uns ein nachhaltiger Bürokratieabbau. Alle Landesgesetze und Verordnungen werden durch einen Kontrollrat für Bürokratiekosten überprüft und die statistischen Berichtspflichten werden ebenfalls auf ein notwendiges, periodisch zu überprüfendes Minimum reduziert.
- Wir werden darauf achten, dass die öffentliche Hand nicht in stärker werdendem Umfang zum Mitbewerber für die Wirtschaft wird und im Rahmen der §§ 108, 118 des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes sicherstellen, dass die unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand auf das unbedingt notwendige Maß im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge reduziert wird.
- Wir streben im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes und seiner nachgelagerten Gesellschaften auch eine deutliche Erhöhung der Vergabe an saarländische klein- und mittelständische Unternehmen an.
- Wir befürworten eine Ausdehnung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze in den Bereichen Gastronomie, Kinderartikel, Arzneimittel und Bauhandwerkerleistungen.
- Wir bekennen uns zur Relevanz des Bildungsurlaubs und werden im Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz die bestehende „3+3“ Regelung“ auf eine „5+5“ Regelung ausweiten (Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub bei gleichzeitiger Verwendung von fünf Tagen arbeitsfreier Zeit). Um ein positives Zeichen für ehrenamtliches Engagement zu setzen, werden wir das ehrenamtliche Engagement als Anspruchsgrund für Bildungsurlaub zulassen.
Stadt- und Gemeindeentwicklung
- Besondere Berücksichtigung bei der Ausarbeitung des LEP Saarland sollen der demographische Wandel, der Klimawandel, die geänderten sozialen Rahmenbedingungen und die Entwicklung der Energiepreise erhalten. So gilt es, Standorte für regenerative Energien ebenso zu sichern wie eine verstärkte Ausrichtung auf den öffentlichen Personennahverkehr sowie die Versorgung der Siedlungen mit Frischluft. Hinsichtlich der Siedlungsentwicklung gilt es – auch zur Verringerung der Remanenzkosten – das Prinzip der Innen- vor dem der Außenentwicklung durchzusetzen. Wir bekennen uns zu dem Konzept des Großherzogtums Luxemburg, den Kernraum der Großregion als polyzentrische Metropolregion international zu etablieren. Hierzu streben wir eine stärkere Verknüpfung der räumlichen Planung mit den Partnern in der Großregion an.
- Wir wollen Projekte von Städten und Gemeinden künftig auf der Grundlage von Gemeindeentwicklungsstrategien fördern. Diese Gemeindeentwicklungsstrategien sollen – aufbauend auf der Analyse der bisherigen Gemeindeentwicklung – Handlungsleitlinien für die Zukunft enthalten. Die Gemeindeentwicklungskonzepte sind am Leitbild der Nachhaltigkeit auszurichten und müssen Aussagen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Erschütterungen, zum Umgang mit dem Klimawandel, zur dezentralen Energieversorgung sowie zur Demographiegerechtigkeit der geplanten Entwicklungen enthalten. Die Gemeindeentwicklungskonzepte dienen als Grundlage für den Nachhaltigkeitscheck. Wir wollen die Kommunen bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie weiter unterstützen und Lärmschutz so konsequent weiter verfolgen.
- Um die im operationellen Programm (EFRE) für die Förderperiode 2007 – 2013 in der Prioritätsachse 3 im Schwerpunkt zur nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegten Mittel vollständig der städtischen und gemeindlichen Entwicklung zuführen zu können, streben wir die Anlage eines Stadtentwicklungsfonds an, in dem EFRE-Mittel vor einer weiteren Verwendung eingelegt werden können. Die Förderung von Städten und Gemeinden aus diesem Fonds soll auf Basis der in den Gemeindeentwicklungskonzepten identifizierten und als nachhaltig evaluierten Handlungsfeldern erfolgen. Ein Schwerpunkt der Arbeit des Stadtentwicklungsfonds soll dabei die Verringerung der Baulücken- und Leerstandsproblematik in städtisch wie ländlich geprägten Siedlungen sein.
- Gleichwertige Entwicklungschancen in Stadt und Land und lebendige, handlungsfähige und den Herausforderungen des demographischen Wandels gewachsene Kommunen sind unser Leitbild. Wir wollen eine Stärkung der innerörtlichen Bereiche. Die Belebung der Innenstädte und Dorfzentren ziehen wir der „grünen Wiese“ vor. Durch konsequente Beachtung des Vorrangs der Innen- vor Außenentwicklung werden wir auch den Flächenverbrauch reduzieren.
- Wir werden Projekte zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit prüfen mit dem Ziel, stärkere Anreize zu setzen. Einer Stärkung der Landeshauptstadt in ihrer Funktion als Oberzentrum und der Steigerung ihrer Attraktivität als Wirtschafts- und Kulturstandort im Wettbewerb mit vergleichbaren Städten unserer Nachbarregionen messen wir besondere Bedeutung bei.
- Die Koalitionspartner bekennen sich grundsätzlich zum Projekt Stadtmitte am Fluss und den vorgesehenen infrastrukturellen Maßnahmen, wenn diese finanzierbar sind und die verkehrspolitischen Ziele erfüllen. Die Vereinbarung zwischen dem Saarland und der Landeshauptstadt Saarbrücken im Rahmen des Memorandum of Understanding vom Juni 2009 wird nicht in Frage gestellt. Danach steht die Realisierung des Projektes unter dem Vorbehalt einer positiven EU-Entscheidung über den Großprojektantrag und des Zuflusses der entsprechenden EU-Mittel. Nach der Entscheidung der EU ist eine Evaluierung und Neubewertung des Gesamtprojektes und der einzelnen Teilprojekte geboten. Die Koalitionspartner werden sich dabei auf eine gemeinsame Position für die Beratungen der Lenkungsgruppe verständigen und sicherstellen, dass bereitgestellte EU-Mittel nicht verfallen.
- Wir wollen die erfolgreiche Arbeit der Agentur ländlicher Raum kontinuierlich fortsetzen und deren Engagement eng verzahnen mit den vielfältigen Maßnahmen der Dorfentwicklung und den innovativen Aktivitäten in den saarländischen LEADER-Regionen. Wir werden prüfen, inwieweit die Aktivitäten der Agentur auf den städtischen Raum ausgedehnt werden können.
- Natur- und Umweltschutzziele müssen eng mit den Flurbereinigungsverfahren verzahnt werden. Wir wollen die laufenden Flurbereinigungsverfahren evaluieren mit dem Anspruch, geeignete Wege zu finden, wie die Laufzeit der Verfahren deutlich reduziert werden kann. In diesem Zusammenhang haben wir uns zum Ziel gesetzt, Verfahren, die vor dem Jahre 1985 eingeleitet wurden, möglichst in dieser Legislaturperiode abzuschließen.
- Wir wollen einmal in der Legislaturperiode einen umfassenden Bericht über den Zustand der Umwelt im Saarland in schriftlicher, allgemeinverständlicher Form vorlegen. Dieser Umweltbericht soll auf den vorliegenden Einzelberichten aufbauen und in verständlicher bürgerfreundlicher Form eine Zusammenschau der Umweltentwicklung im Saarland liefern. Der Umweltbericht soll Einschätzungen zur räumlichen Entwicklung des Landes, insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels sowie des demographischen Wandels und Auskunft über bergbaubedingte Auswirkungen im Saarland liefern.
Die Themen:
- Energie und Klimaschutz
- Demographischer Wandel – Wohn- und Lebensformen
- Finanzen
- Präambel
- sowie einen Kommentar von Burghard Schneider
